Saturday, 28. february 2009
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Zur Einstimmung: Die Commerzbank hat vom Staat in kürzester Zeit 18 Milliarden Euro eingestrichen. Frage: Wie
vielen Hartz-IV-Empfängern kann man damit pro Jahr den Regelsatz finanzieren? Na, was meint Ihr? Die Antwort ist: allen! Und man hätte sogar noch Geld über.
Und für wie viele Jahre könnte man dann – vorausgesetzt, die Zahl der Empfänger bliebe mehr oder weniger unverändert – allen Hartz-IV-lern den Regelsatz mit den mehr als 150 Milliarden Euro
finanzieren, die man in Windeseile als ‚Banken-Stütze‘ flottgemacht hat? Genau: gute acht Jahre.
Man könnte mit den 150 Milliarden natürlich auch ein Jahr lang den Hartz-IV-lern den achtfachen Regelsatz, also monatlich circa 2.800 Euro, überweisen; oder zwei Jahre lang den vierfachen, das
heißt rund 1.400 Euro pro Monat. Allerdings wäre das selbstverständlich ungerecht gegenüber den vielen, die in diesem Land für 1.400 Euro oder weniger Vollzeit schuften müssen. Für die
Binnennachfrage wäre es jedoch ideal.
Derart eingestimmt nehmen wir jetzt zur Kenntnis, dass der mittlerweile berühmt gewordenen Kaiser’s-Kassiererin Barbara E. fristlos gekündigt wurde, weil sie zwei Pfandbons im Wert von insgesamt
1,30 Euro unterschlagen haben soll. Barbara E. klagte, und das Berliner Landesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht.
Ganz abgesehen davon, dass ich nicht mehr weiß, in welchem Supermarkt ich jetzt noch guten Gewissens einkaufen soll: Spürt man nicht spontan Wut bei einem solchen Urteil? Und zwar berechtigte
Wut.
Mag ja sein, dass das Urteil nach gängiger Rechtssprechung korrekt ist. Es geht um Vertrauensbruch, Unterschlagung – wenn Barbara E. die ‚Tat‘ wirklich begangen hat, was sie nach wie vor
bestreitet. Aber selbst wenn Barbara E. die Pfandbons unterschlagen hat, ist die Rechtssprechung alles andere als gerecht.
Nicht nur das: Sie ist äußerst ungerecht. Denn sie zeigt nur mehr die Gültigkeit des alten Sprichworts: Die
Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Zumindest de facto verhält es sich so. Barbara E. ist wegen – angeblicher! – 1,30 Euro arbeitslos. Klaus Zumwinkel ist wegen einiger Male 1,30 Euro
zwar ebenfalls verurteilt worden, aber kann sich mit einer Million rauszahlen und hat dann noch einige ehrenmannehrlich erarbeitete leistungsgerecht auf seinem Konto - beziehungsweise auf seinen
Konten.
Wenn das Rechtssystem solche Ergebnisse produziert, hat es ein paar Schrauben locker. Barbara E. will vors
Verfassungsgericht und im Notfall bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Wünschen wir ihr Glück. Sie sieht sich inzwischen auch als Symbol. Sie meint, viele würden in
Deutschland ihre Arbeit unrechtmäßig verlieren. „Mancher hat vielleicht bloß nicht den Arsch in der Hose, dagegen anzugehen.“ Da hat sie wohl Recht.
Übrigens: Barbara E. lebt jetzt von Hartz-IV.
Pfliegerinnen und Pflieger, seid gegrüßt!
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